Donnerstag, 28.09.2023 00:00 Uhr

Dachsanierung Templerkapelle und Sanierung der Strebepfeiler im oberen Dachbereich in der Stadt Wettin-Löbejün, Ortsteil Mücheln

Bewilligung der Maßnahme durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Rahmen der Kulturerbe – Förderung in Höhe von 90.900 EUR. Die Umsetzung des Projektes erfolgt durch den Einsatz von Mitteln der Europäischen Union (Fördermittel EFRE).
Die Templerkapelle in Mücheln ist ein bauliches Kulturgut mit außergewöhnlichem Wert. Sie zeichnet sich durch ihr Alleinstellungsmerkmal innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus. Sie ist ein bedeutendes Beispiel frühgotischer Architektur im Mitteldeutschen Raum.

Die Kapelle, die entsprechend den Überlieferungen, um 1270, von den Grafen BrehnaWettin im Rittergut Mücheln vom Templerorden erbaut und bis etwa 1490 von den Templern genutzt worden ist, wechselte danach ständig die Besitzer. Nach 1570 gab es hier keine sakrale Nutzung mehr.

Die, tief im Inneren des Hofes versteckte, Kapelle stand leer und wurde zuletzt als Lagerraum landwirtschaftlich genutzt, bis sie 1989, vom Verfall geprägt, wiederentdeckt wurde. Zeitgleich begannen hier auch die umfangreichen Rettungsarbeiten. Diese Kommende wurde durch die Stadt Wettin-Löbejün bereits trockengelegt und die Zufahrt sowie das Umfeld erschlossen und wiederhergestellt. Auch der Innenbereich, mit seinen erhaltenen Wandmalereifragmenten aus der Bauzeit, die filigranen bildhauerischen Arbeiten der Blattornamentik und die darstellenden Werksteine wurden restauriert und vollumfänglich nutzbar gemacht.

Lediglich die Mittel für die komplexe Erneuerung des Daches, die denkmalgerecht, mit der vorhandenen Form und Art der Ziegel erfolgen soll, konnten bislang nicht aufgebracht werden. Das Dach zeigte inzwischen erhebliche Schäden, so dass die wertvolle, aufwendig sanierte Malerei an Decken und Gewölben im Inneren gefährdet war.

Mit der oben genannten Finanzierung der Europäischen Union kann die Sanierung der Templerkapelle nunmehr abgeschlossen werden und eine umfängliche Nutzung des Objektes für kulturelle Zwecke und Ausstellungen ist gegeben. Damit wird die kulturelle Entwicklung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Stadtgebietes weiter vorangetrieben.

Erklärung
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